Gesellschaftsrecht

 

Darunter vesrteht man das Recht von privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft (=Gesellschaftsvertrag) begründet werden. Gesellschaften lassen sich u.a. dadurch unterscheiden, ob sie Rechtsfähigkeit innehaben oder nicht, d.h. ob sie als juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit anzusehen sind. Eine andere Einteilung unterscheidet zwischen

Die Personengesellschaft ist ein Zusammenschluß mehrerer Personen zu einer Gesellschaft, bei der die Mitgliedschaft auf die Personen und die einzelnen Gesellschafter zugeschnitten ist. Die Gesellschafter haften persönlich für die Schulden und führen einzeln oder gemeinsam die Geschäfte der Gesellschaft hat. Wichtigste Formen sind:

 

Eine Kapitalgesellschaft ist eine Gesellschaft, bei der die Mitgliedschaft auf die reine Geldbeteiligung und nicht auf persönliche Mitarbeit der Gesellschafter zugeschnitten ist. Die Anteile können grundsätzlich frei veräußert oder vererbt werden. Die Gesellschafter haften nicht persönlich und ihre persönliche Mitarbeit ist bei der Geschäftsführung nicht notwendig. Kapitalgesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Personen); sie unterliegen der Körperschaftsteuer. Wichtigste Formen der Kapitalgesellschaft sind:

 

Verfaßt von:

Gerhard Deutsch

"Gesellschaftsformen (Wirtschaft)," Microsoft® Encarta® 97 Enzyklopädie. © 1993-1996 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

 

 

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