Verfassungsrecht

 

Darunter versteht man den Teilbereich des öffentlichen Rechtes, der die rechtliche Gestaltung der Staatsgrundlagen, den Aufbau und die Funktion der Staatsorgane und die Rechtsstellung der Bürger im Staat regelt. Diese Regelungen finden sich in den jeweiligen Verfassungen der Staaten.

Das Grundgesetz als die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland schreibt in Artikel 20 und 28 den Grundsatz der repräsentativen Demokratie und des Sozial- und Rechtsstaates vor. Grundlegender Bestandteil des Verfassungsrechtes sind die Grundrechte.

 

Verfaßt von:

Helmut W. Müller

 

 

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