Strafrecht
Darunter versteht man die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch welche die Strafbefugnis des Staates geregelt ist. Der Begriff Strafrecht wurde Anfang des 19. Jahrhunderts eingeführt und ersetzte die bis dahin geltende Bezeichnung "Peinliches Recht". Das Strafrecht ist vor allem im Strafgesetzbuch geregelt, das durch einige Nebengesetze ergänzt wird (Betäubungsmittelgesetz, Wirtschaftsstrafgesetz, Sprengstoffgesetz u. a.).
Da das Schuldprinzip allein dem Schutz der Gemeinschaft nicht gerecht wird, kam es zur Einführung von Maßregeln, die sich nicht an der Schuld, sondern an der Gefährlichkeit des Täters orientieren. Man spricht von der Zweispurigkeit des deutschen Rechtssystems: Strafen richten sich nach der in der Vergangenheit begangenen Tat, Maßregeln dagegen an der zukünftig zu erwartenden Gefährlichkeit des Täters (ein geisteskranker Totschläger ist zwar nicht schuldig, gleichwohl muß die Allgemeinheit vor ihm geschützt werden).
Verfaßt von:
Holger Krause
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