Steuerrecht
Das Steuerrecht ist ein bedeutsames Teilgebiet des Öffentlichen Rechts und umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die sich mit der Erhebung von Steuern befassen. Deshalb wird das Steuerrecht auch dem Besonderen Verwaltungsrecht zugeordnet.
Steuern
Darunter versteht man einmalige oder regelmäßige Zwangsabgaben, die die öffentlichen Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) natürlichen und juristischen Personen auferlegen, und zwar ohne einen Anspruch des Steuerpflichtigen auf eine spezielle Gegenleistung. Bund, Länder und Gemeinden decken ihre Ausgaben vor allem durch Steuern. Letztere erheben sie aufgrund ihrer Finanzhoheit. Die Verwendungszwecke der Einnahmen müssen in Haushaltsplänen festgehalten werden. Die Finanzämter sind berechtigt, Steuerschulden einzutreiben. Steuern werden im wesentlichen für gemeinnützige Aufgaben verwendet: z. B. die soziale Sicherheit (Kindergeld u. a.) das Bau- und Wohnungswesen, den Straßenbau, die Wirtschaftsförderung (Subventionen) sowie Verteidigung und Bildung.
Besteuerungsgrundsätze
Für die Besteuerung sind verschiedene Grundsätze entwickelt worden, z.
B. von Adam Smith:
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