Aufbau und Inhalt des BGB
Das BGB besteht aus fünf Büchern. Im ersten Buch, dem "Allgemeinen Teil", werden Rechtsgrundsätze für alle Rechtsgebiete aufgestellt. Dort finden sich z.
B. Regelungen über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die Stellvertretung und Bevollmächtigung sowie die Verjährung. Im zweiten Buch ("Schuldrecht") finden sich Regelungen über die persönlichen Rechtsbeziehungen zweier Beteiligter (z. B. Kauf, Miete, Werkvertrag). Das dritte Buch ("Sachenrecht") regelt die Zuordnung des Eigentums an beweglichen Sachen und Grundstücken sowie die Eigentumsbeschränkungen durch Belastungen (z. B. Hypothek und Pfandrecht). Das vierte Buch enthält das Familienrecht, wie z. B. Teile des Eherechts, während das fünfte Buch das Erbrecht regelt. Das BGB wurde mehrfach aufgrund des Wandels der sozialen Verhältnisse sowie der ethischen Wertvorstellungen vom Gesetzgeber geändert, so z. B. 1938, 1969 und 1976.Das BGB wird inzwischen durch verschiedene Sondergesetze ergänzt, wie z.
B. das Verbraucherkreditgesetz, das Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder das Ehegesetz.
Verfaßt von:
Helmut W. Müller
"Privatrecht," Microsoft® Encarta® 97 Enzyklopädie. © 1993-1996 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.